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LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2015 - L 2 R 238/15 B |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.06.2015 - L 2 R 238/15 B (https://dejure.org/2015,104843)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - L 2 R 238/15 B (https://dejure.org/2015,104843)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 15.04.2015 - S 36 R 652/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2015 - L 2 R 238/15 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99
Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Feststellung der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2015 - L 2 R 238/15
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass das Prozesskostenhilfeverfahren den grundgesetzlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen soll, so dass die Anforderungen nicht überspannt werden dürfen (vgl BVerfG vom 24.7.2002 - 2 BvR 2256/99 - NJW 2003, 576). - BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 49/76
Erfüllung der Wartezeit für eine Erwerbsunfähigkeitsrente
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2015 - L 2 R 238/15
Die Worte "auf nicht absehbare Zeit" in § 43 SGB VI (ebenso wie zuvor in § 1247 Abs. 2 S 1 RVO) bedeuten, dass die im Gesetz umschriebene Leistungsfähigkeit mindestens 26 Wochen ununterbrochen bestanden haben muss; dies ist rückschauend zu beurteilen (BSG, Urteil vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 -, SozR 2200 § 1247 Nr. 16 mwN).